Ich führe eine Privatpraxis und habe keinen Kassensitz. Deshalb richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in meiner Praxis. Den Umfang der Kostenübernahme sowie die Antragsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs-Vertrag oder erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Nach fünf probatorischen Sitzungen muss ein begründeter Antrag gestellt werden. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen und unterstütze Sie beim Antragsprozess.
Als SelbstzahlerIn muss kein Antrag gestellt werden und mögliche Diagnosen werden nicht an die Krankenkasse übermittelt.
Ich kann mit den gesetzlichen Krankenkassen nur im Kostenerstattungsverfahren abrechnen, da keine Kassenzulassung vorliegt. Die Übernahme der Behandlungskosten muss im Vorfeld der Behandlung beantragt werden, wenn Sie in zumutbarer Zeit (>3 Monate) und Entfernung (30 Minuten einfache Anfahrt) keinen Therapieplatz finden können.
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