Ablauf und Kosten

Ich führe eine Privatpraxis und habe keinen Kassensitz. Deshalb richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Private Krankenkasse 

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in meiner Praxis. Den Umfang der Kostenübernahme sowie die Antragsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs-Vertrag oder erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Beihilfe

Auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Nach fünf probatorischen Sitzungen muss ein begründeter Antrag gestellt werden. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 
 

Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen und unterstütze Sie beim Antragsprozess.
 

Selbstzahler

Als SelbstzahlerIn muss kein Antrag gestellt werden und mögliche Diagnosen werden nicht an die Krankenkasse übermittelt.

Gesetzliche Krankenkasse

Ich kann mit den gesetzlichen Krankenkassen nur im Kostenerstattungsverfahren abrechnen, da keine Kassenzulassung vorliegt. Die Übernahme der Behandlungskosten muss im Vorfeld der Behandlung beantragt werden, wenn Sie in zumutbarer Zeit (>3 Monate) und Entfernung (30 Minuten einfache Anfahrt) keinen Therapieplatz finden können.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.